Neuanträge gemäß EU-VO 536/2014 CTR

Seit dem 31. Januar 2023 können Neuanträge zu klinischen Prüfungen für Arzneimittel nur noch gemäß 536/2014 (EU Verordnung) über die elektronische Datenbank CTIS eingereicht werden.

Hinweis: SUSAR Meldungen erfolgen unter CTR über die EUDRA Vigilance Datenbank.