Neuanträge gemäß EU-VO 536/2014 CTR
Seit dem 31. Januar 2023 können Neuanträge zu klinischen Prüfungen für Arzneimittel nur noch gemäß 536/2014 (EU Verordnung) über die elektronische Datenbank CTIS eingereicht werden.
Hinweis: SUSAR Meldungen erfolgen unter CTR über die EUDRA Vigilance Datenbank.
Weiterführende Informationen auf der Homepage der Bundesoberbehörde BfArM Clinical Trials Information System – CTIS Homepage BfArM